Direktionsverordnung über den Lehrplan für den zweisprachigen gymnasialen Bildungsgang Deutsch-Französisch der Gymnasien der Regionen Biel-Seeland und Bienne-Jura bernois | Omnilex
433.121.3•Direktionsverordnung über den Lehrplan für den zweisprachigen gymnasialen Bildungsgang Deutsch-Französisch der Gymnasien der Regionen Biel-Seeland und Bienne-Jura bernois
Direktionsverordnung über den Lehrplan für den zweisprachigen gymnasialen Bildungsgang Deutsch-Französisch der Gymnasien der Regionen Biel-Seeland und Bienne-Jura bernois
Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan regelt den zweisprachigen gymnasialen Bildungsgang Deutsch-Französisch der Gymnasien der Regionen Biel-Seeland und Bienne-Jura bernois.
Art. 2 Inkrafttreten
Der Lehrplan für den zweisprachigen gymnasialen Bildungsgang Deutsch-Französisch der Gymnasien der Regionen Biel-Seeland und Bienne-Jura bernois tritt wie folgt in Kraft:
a für das erste gymnasiale Ausbildungsjahr: 1. August 2017,
b für das zweite gymnasiale Ausbildungsjahr: 1. August 2018,
c für das dritte gymnasiale Ausbildungsjahr: 1. August 2019,
d für das vierte gymnasiale Ausbildungsjahr: 1. August 2020.
A1 Anhang 1 Lehrplan für den zweisprachigen gymnasialen Bildungsgang Deutsch-Französisch der Gymnasien der Regionen Biel-Seeland und Bienne-Jura bernois
Art. 1-1
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er ist auf Internet verfügbar unter: http://www.erz.be.ch > Mittelschule > Gymnasien > Zweisprachige Maturität
Art. 1-2
Die Änderung vom 29. Januar 2021 des Anhangs 1 Lehrplan für den zweisprachigen gymnasialen Bildungsgang Deutsch-Französisch der Gymnasien der Regionen Biel-Seeland und Bienne-Jura bernois wird nur in Form eines Verweises publiziert. Sie ist auf Internet verfügbar unter: http://www.bkd.be.ch > Mittelschule > Gymnasien > Zweisprachige Maturität