Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsvorbereitendes Schuljahr vom 11. März 2015, einschliesslich der Änderungen vom 30. Juni 2017, regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung und gilt für kantonale Bildungsanbieter.
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er ist auf Internet verfügbar unter: https://www.erz.be.ch > Berufsbildung > Brückenangebote.
Art. 1-2 Änderung vom 11. Juni 2019
Die Änderung vom 11. Juni 2019 des Anhangs 1 wird nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Sie ist auf Internet verfügbar unter: https://www.erz.be.ch > Berufsbildung > Brückenangebote.