Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsmaturität Technik, Architektur, Life Sciences vom 30. Juni 2014, einschliesslich der Änderungen vom 8. Januar 2018, regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung und gilt für sowohl für kantonale als auch private Bildungsanbieter im Kanton Bern, die eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsausbildung Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences anbieten.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Direktionsverordnung tritt rückwirkend am 1. Januar 2018 in Kraft.
A1 Anhang 1
Art. 1-1
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er ist auf Internet verfügbar unter: www.erz.be.ch → Berufsbildung → Berufsmaturität → Dokumente zum Download