Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) | Omnilex
439.14•Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 439.14-1 veröffentlichten Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 23. November 2007 bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, dem Beitritt von weiteren Kantonen zum RSA 2009 gemäss Artikel 16 Absatz 3 zuzustimmen.
Art. 3
Der Kanton Bern wird in der Konferenz der Abkommenskantone gemäss Artikel 12 durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor vertreten.
Art. 4
Die Bildungs- und Kulturdirektion wird ermächtigt, die Zahlungsbereitschaft gemäss Artikel 6 Absatz 2 zu erklären.
Art. 5
Der Regierungsrat wird ermächtigt, das RSA 2009 gemäss Artikel 18 zu kündigen.
Art. 6
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.
Art. 7
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.