Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen | Omnilex
439.20•Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen
Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen
Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 20-007 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 27. Juni 2019 über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) bei.
Art. 2 Vertretung des Kantons
Der Kanton Bern wird durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor in der Konferenz der Vereinbarungskantone vertreten.
Art. 3 Aufhebung
Der Grossratsbeschluss vom 17. Juni 1997 Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 wird aufgehoben und aus der Bernischen Gesetzessammlung entfernt.
Die Interkantonale Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interkantonalen Vereinbarung vom 27. Juni 2019 über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) aus der Bernischen Gesetzessammlung entfernt.
Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.