Grossratsbeschluss Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 27. September 2001 über die Herstellung und den Vertrieb von Informationsmitteln in der Studien- und Berufsberatung | Omnilex
439.33•Grossratsbeschluss Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 27. September 2001 über die Herstellung und den Vertrieb von Informationsmitteln in der Studien- und Berufsberatung
Grossratsbeschluss Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 27. September 2001 über die Herstellung und den Vertrieb von Informationsmitteln in der Studien- und Berufsberatung
Der Kanton Bern tritt der am 27. September 2001 von der EDK- Regionalkonferenz der Westschweiz und des Tessins verabschiedeten, unter der BSG-Nummer 439.33-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung über die Herstellung und den Vertrieb von Informationsmitteln in der Studien- und Berufsberatung bei.
Art. 2
Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt, diesen Beschluss dem Generalsekretariat der EDK- Regionalkonferenz der Westschweiz und des Tessins zu eröffnen.
Art. 3
Dieser Beschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.