Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) | Omnilex
439.34•Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)
Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)
Der Kanton Bern ist Unterzeichnerkanton der unter der BSG-Nummer 439.34-1 veröffentlichten Vereinbarung vom 22. September 2003/3. November 2003 zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH).
Er genehmigt die unter der BAG-Nummer 25-113 wiedergegebenen Änderungen vom 12. Dezember 2024/29. Januar 2025 der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH).
Art. 2 Änderungen der Vereinbarung
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um Anpassungen des Studienangebots, der Kosten, des Verfahrens, der Anzahl und Verteilung der Studienplätze oder der Dauer der Studiengänge handelt.
Bei Anpassungen des Studienangebots sind jeweils die Kosten, die Ausbildungsalternativen und der Bedarf der Schulen nach den entsprechenden Fachkräften zu berücksichtigen.
Art. 3 Kosten
Der Regierungsrat bewilligt die Ausgaben für die Kosten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, abschliessend.
Art. 4 Kündigung
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss deren Artikel 8 zu kündigen.
Art. 5 Aufhebung von bisherigem Recht
Der Grossratsbeschluss vom 21. April 2004 betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) wird aufgehoben.
Art. 6 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Art. 7 Fakultative Volksabstimmung
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.