Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.61-1 veröffentlichten Westschweizer Schulvereinbarung vom 21. Juni 2007 bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Westschweizer Schulvereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Westschweizer Schulvereinbarung gemäss Artikel 31 zu kündigen.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.
Art. 5
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.