Der Kanton Bern ist mit Regierungsratsbeschluss Nr. 3724 vom 4. Oktober 1972 der Interkantonalen Lehrmittelzentrale beigetreten.
Art. 2
Der Kanton Bern genehmigt das von der Delegiertenversammlung der Interkantonalen Lehrmittelzentrale am 7. Dezember 2012 genehmigte und unter der BSG-Nummer 439.63-1 veröffentlichte Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz-Statut).
Art. 3
Der Kanton Bern wird in der Plenarversammlung der Mitgliederkantone durch die Bildungs- und Kulturdirektorin oder den Bildungs- und Kulturdirektor vertreten. Weitere Vertretungen, namentlich in der Konferenz der kantonalen Lehrmittelverantwortlichen, richten sich nach der Organisationsgesetzgebung.
Art. 4
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Statuts zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 5
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Mitgliedschaft gemäss Artikel 3 Absatz 3 des Statuts zu kündigen.
Art. 6
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.