Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) | Omnilex
559.15•Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 559.15-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3
Der Grosse Rat ist zuständig, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 15 zu kündigen.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
Art. 5
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.