Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität | Omnilex
559.16•Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität
Der Kanton Bern tritt der interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 17 Absatz 2 zu kündigen.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2020 in Kraft.
Art. 5
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.