Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) | Omnilex
559.17•Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)
Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 21-037 veröffentlichten Vereinbarung vom 14. November 2019 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) bei.
Art. 2 Geringfügige Änderungen
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3 Austritt
Der Regierungsrat wird ermächtigt, aus der Vereinbarung gemäss Artikel 31 Absatz 1 auszutreten oder einer Auflösung der Vereinbarung gemäss Artikel 32 Absatz 1 zuzustimmen.
Art. 4 Inkrafttreten
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Art. 5 Fakultative Volksabstimmung
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.