Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) | Omnilex
632.1•Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 632.1-1 veröffentlichten Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) vom 24. Juni 2005 bei.
Art. 2
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.
Art. 3
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.