Dieses Dekret regelt die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte.
Art. 2 Allgemeine Neubewertung
Per 31. Dezember 2020 wird eine allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte durchgeführt.
Die Neubewertung erfolgt aufgrund der Verhältnisse in der Bemessungsperiode vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016.
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Art. 3 Ausserordentliche Neubewertungen
Die von der kantonalen Schatzungskommission zu erstellenden Bewertungsnormen (Art. 182 Abs. 3 StG) gelten bis zur nächsten allgemeinen Neubewertung auch für ausserordentliche Neubewertungen.
Art. 4 Übergang bei den ausserordentlichen Neubewertungen
Das Dekret vom 22. Januar 1997 über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte (ABD) findet letztmals Anwendung für ausserordentliche Neubewertungen per 31. Dezember 2019.
Die neuen Bewertungsnormen gemäss Artikel 3 finden erstmals Anwendung auf ausserordentliche Neubewertungen per 31. Dezember 2020.
Art. 5 Aufhebung eines Erlasses
Das Dekret vom 22. Januar 1997 über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte (ABD) (BSG 661.543) wird aufgehoben.