731.21•Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
731.21IVöBVOrdinance01.09.2024
(IVöBV) Vom 17.11.2021 (Stand 01.09.2024)
1 | 1 | Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen | a. Anbieter, die Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen (GAV/NAV) unterstehen, die dem Informationssystem Allianz Bau (ISAB) angeschlossen sind. | Bescheinigungsergebnis «Keine Informationen über aktuelle GAV-Verfehlungen» oder «GAV-Konformität ist nachgewiesen worden». | GAV-Bescheinigung gemäss ISAB | Datum des Angebots | | | | b. Anbieter, die anderen GAV/NAV unterstehen. | Es sind keine Verstösse oder nur leichte Verstösse gegen die GAV/NAV bekannt. | Bestätigungen der zuständigen paritätischen Berufskommissionen | 1 Jahr | | | | c. Anbieter, die keinen GAV/NAV unterstehen. | Einhalten der Arbeitsschutzbestimmungen und der im Inland massgeblichen Arbeitsbedingungen. | Selbstdeklaration auf dem Formular der ZKB | Datum des Angebots | | 2 | Sozialversicherungsbeiträge | Alle Anbieter | Keine ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge einschliesslich der vom Lohn abgezogenen Arbeitnehmeranteile. | Bestätigungen: 1. der AHV-Ausgleichskasse (AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge), 2. der Pensionskasse (BVG-Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). | 1 Jahr | | 3 | Steuerpflicht einschliesslich Mehrwertsteuerpflicht | Alle Anbieter | Keine fälligen Steuerforderungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. | Bestätigungen: 1. der Steuerbehörde am Geschäftssitz, 2. der für die Mehrwertsteuer zuständigen Bundesbehörde. | 1 Jahr | | 4 | Finanzielle Stabilität | Alle Anbieter | Kein laufendes Pfändungs- oder Konkursverfahren und keine nicht verjährten Verlustscheine. | Auszug aus dem Betreibungsregister | 1 Jahr | | 5 | Keine Schwarzarbeit | Alle Anbieter | Einhalten der Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA). | 1. Selbstdeklaration auf dem Formular der ZKB, 2. der Anbieter ist auf der Liste der rechtskräftig sanktionierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäss Art. 13 BGSA des Staatssekretariates für Wirtschaft (www.seco.admin.ch) nicht verzeichnet. | Datum des Angebots | | 6 | Lohngleichheit für Frauen und Männer | a. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die gemäss Art. 13a und 13b des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet sind | Die Lohngleichheit ist gewährleistet. Bei einer Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard Analyse-Tool des Bundes «Logib» darf die Analyse nicht ergeben, dass der Grenzwert überschritten ist. | 1. Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. GlG und 2. wenn gemäss Art. 13d GlG die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erforderlich ist, der Bericht der unabhängigen Stelle darüber; oder 3. Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GlG, Art. 7b IVöBV oder Art. 7c Abs. 2 IVöBV. | Gemäss Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG bzw. Art. 13b Bst. c GlG | | | | b. Andere Anbieter | Die Lohngleichheit ist gewährleistet. | Selbstdeklaration auf dem Formular der ZKB | Datum des Angebots | | 7 | Weitere gesetzliche Teilnahmevoraussetzungen oder Verpflichtungen des Anbieters | Alle Anbieter | Gemäss dem Selbstdeklarationsformular der ZKB | Selbstdeklaration auf dem Formular der ZKB | Datum des Angebots |
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