910.112•Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft
910.112ELKVOrdinance01.03.2023
(ELKV) Vom 05.11.1997 (Stand 01.03.2023)
… 3. Das LANAT kann verwaltungsinterne Weisungen zum Vollzug der Mindestanforderungen an die Vernetzung erlassen.
… 2a. Der Personalaufwand der Gemeinden für Überwachung, Prävention und Bekämpfungsmassnahmen wird mit der von der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Tagespauschale abgegolten. 2b. Bekämpfungsmassnahmen, welche die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter in Absprache mit der Kontrollperson der Gemeinde selbst vornimmt, werden in gleichem Umfang abgegolten. Die Abrechnung erfolgt durch die Gemeinden. 3. Der den Gemeinden und den von ihnen beauftragten Personen anfallende Maschinenaufwand wird nach Massgabe der jeweiligen Einsatzkosten abgegolten, die aufgrund des Anschaffungspreises, der Nutzungsdauer, der jährlichen Auslastung und der Betriebskosten der betroffenen Maschine zu berechnen sind; die von der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART) empfohlenen Ansätze gelten als Richtwerte.
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