Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Fischerei im interkantonalen Abschnitt der Birs | Omnilex
923.941.1•Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Fischerei im interkantonalen Abschnitt der Birs
Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Fischerei im interkantonalen Abschnitt der Birs
Der Regierungsrat tritt der unter der BAG-Nummer 26-002 veröffentlichten Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Fischerei im interkantonalen Abschnitt der Birs bei.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.