Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) | Omnilex
945.3•Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)
Der Kanton Bern tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) bei.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 7 Absatz 1 zu kündigen.
Art. 4
Der Grossratsbeschluss vom 4. September 2002 betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien (BSG 945.3) wird aufgehoben.
Art. 5
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2020 in Kraft.
Art. 6
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.