(Gebührenverordnung BMH)
Vom 09.03.2010 (Stand 01.01.2026)
Art. 1 Grundsatz
Die Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) kann Gebühren erheben.
Art. 2 Kursgebühren
Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Kursgebühren:
obligatorische Ausbildungskurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Handbuch für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner wird separat in Rechnung gestellt)
freiwillige Weiterbildungskurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner pro Tag
Art. 3 Umtriebsgebühren
Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Umtriebsgebühren:
Gebühr für Umtriebe bei Abmeldung vom Qualifikationsverfahren ohne triftige Gründe nach Erhalt des Aufgebotes
Gebühr für Umtriebe bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Qualifikationsverfahren (Material wird separat verrechnet)
…
Art. 4 Dienstleistungsgebühren
Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Dienstleistungsgebühren:
Duplikat Fähigkeitszeugnis, Berufsattest und/oder Notenblatt, Ausweis über den bestandenen Berufsbildnerinnen- und Berufsbildnerkurs