Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benutzung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 10 | Omnilex
386.3•Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benutzung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 10
Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benutzung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 10
Der BLT Baselland Transport AG wird die Benützung öffentlicher Strassen zum Betrieb der Linie 10 auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bewilligt.
Art. 2
Umfang und Dauer der Bewilligung entsprechen den in der vom Bund mit Wirkung ab 29. Juni 1980 zu erteilenden neuen Konzession enthaltenen Bestimmungen.