Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel-Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen | Omnilex
386.6•Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel-Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen
Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel-Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen
Dem Kanton Basel-Stadt als Konzessionär der Basler Verkehrs-Betriebe wird die Benützung öffentlicher Strassen zum Betrieb von Strassenbahnen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bewilligt.
Art. 2
Umfang und Dauer der Bewilligung entsprechen den in der vom Bund mit Wirkung ab 28. März 1973 zu erteilenden neuen Konzession für die Strassenbahnen des Kantons Basel-Stadt enthaltenen Bestimmungen.