(Verordnung Kieferorthopädie)
Vom 29.07.1997 (Stand 31.03.2015)
Art. 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die subventionswürdigen Leistungen in der Kieferorthopädie nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes vom 19. September 1996.
Für kieferorthopädische Behandlungen, deren Kosten durch eine Unfall-, Invaliden- oder Haftpflichtversicherung oder als Pflichtleistungen einer Krankenversicherung abgedeckt werden, gelten die diesbezüglichen Verfahren.
Art. 2 Subventionswürdigkeit
Die Subventionswürdigkeit beschränkt sich auf die Kiefer- und Zahnstellungsanomalien der Liste gemäss Anhang I.
Art. 3 Änderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 14. Dezember 1976 über den gesundheitlichen Dienst in den Schulen wird wie folgt geändert: ...
Art. 4 Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 5. Februar 1991 über den schulzahnärztlichen Dienst für Jugendliche wird aufgehoben.
Die Verordnung vom 3. September 1991 über den Schulzahnpflegetarif wird aufgehoben.
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 11. August 1997 in Kraft.