Vereinbarung über den Taxpunktwert

923.11ÄrztetarifAgreement01.10.1982

(Ärztetarif) Vom 23.11.1979 (Stand 01.10.1982)

Art. 1

  1. Der Taxpunktwert wird auf den 1. Oktober 1982 auf 3.75 Fr. festgelegt.

Art. 2

  1. Dieser Betrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise von 122 Punkten.

Art. 3

  1. Bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise gegenüber dem in Ziffer 2 erwähnten Stand um 5% werden auf Antrag einer Partei Verhandlungen über die Neufestsetzung des Taxpunktwertes aufgenommen. Eine Veränderung kann jedoch frühestens auf den 1. Januar 1981 erfolgen.

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