Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan (und Mutationsplan) des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 15. März 2001 verlegt.
Art. 2
Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: Die beiden im oben genannten Plan mit 2'084,0 m² und mit 24,5 m² bezeichneten Flächen.
Art. 3
Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten: Die im oben genannten Plan mit 2'108,5 m² bezeichnete Fläche.
Art. 4
Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.
Art. 5
Die Nachführung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplans des Grundbuch- und Vermessungsamtes vom 15. März 2001.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplans beauftragt und das Grundbuch- und Vermessungsamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
Es wird auf den separaten Kaufvertrag unter den Privatparteien hingewiesen.