Der Schulfonds der Primarschule Kleinbasel wird von der Volksschulleitung verwaltet.
Art. 3 …
Art. 4
Alljährlich auf Schluss des Kalenderjahres wird von der Verwaltung die Rechnung aufgestellt, welche der Genehmigung des Erziehungsrates unterliegt.
Art. 5
Der Schulfonds soll den Schülerinnen und Schülern im Kleinbasel zugute kommen. Das Kapital kann zur Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler sowie für Schulbibliotheken, Mediatheken, Schulausflüge und dergleichen verwendet werden.