510.200•Vereinbarung über die grenzüberschreitenden polizeilichen Tätigkeiten in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt
510.200Agreement01.01.2018
Vom 31.10.2017 (Stand 01.01.2018)
Die Unterstützungsleistungen nach dieser Vereinbarung sind bis zu einer Gesamtleistung pro Einsatz von 10 Personentagen (84 Arbeitsstunden) unentgeltlich. Darin eingeschlossen ist auch der Einsatz von besonderen polizeilichen Mitteln, wie z.B. Fahrzeuge, Polizeihunde, Boote. 2. Übersteigt die Gesamtleistung pro Einsatz 10 Personentage (84 Arbeitsstunden), so wird der gesamte Einsatz, inklusive die Kosten für besondere Einsatzmittel, dem unterstützenden Partnerkanton nach dem Gebührentarif zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz entschädigt. 3. Keine Entschädigung wird ausgerichtet für Unterstützungseinsätze, die auch im eigenen Interesse des unterstützenden Partnerkantons liegen.
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