Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 3. Mai 1950 verlegt.
Die Berechnung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplanes des Vermessungsamtes vom 12. Mai 1950.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.