Art. 1 Summe der letzten Schlussabrechnungen (Art. 1b Abs. 1 BWKG)
Der Gesamtbetrag der deklarierten Wahlkampfkosten für die kantonalen Wahlen 2021 beläuft sich auf 2'351'000 Franken.
Art. 2 Betrag, der für die kantonalen Wahlen 2026 zur Verfügung steht (Art. 1b Abs. 2 Bst. a BWKG)
Die Beteiligung des Staates an den Wahlkampfkosten für die kantonalen Wahlen 2026 beläuft sich auf 470'200 Franken, d. h. 20 % des Betrags nach Artikel 1.
Der Betrag nach Absatz 1 wird wie folgt aufgeteilt:
211'590 Franken für die Wahl in den Grossen Rat, d. h. 45 % von 470'200 Franken;
258'610 Franken für die Wahl in den Staatsrat, d. h. 55 % von 470'200 Franken.
Gemäss Artikel 1b Abs. 4 BWKG, wird der Anteil der fixen Beträge für die allgemeinen Wahlkampfkosten, die für die Wahl in den Grossen Rat gewährt werden, im Verhältnis zur Zahl der am Wahltag im Stimmregister eingetragenen Wählerinnen und Wähler auf die Wahlkreise verteilt.
Art. 3 Betrag, der für die nationalen Wahlen 2027 zur Verfügung steht (Art. 1b Abs. 2 Bst. b BWKG)
Die Beteiligung des Staates an den Wahlkampfkosten für die nationalen Wahlen 2027 beläuft sich auf 352'650 Franken, d. h. 15 % des Betrags nach Artikel 1.
Der Betrag nach Absatz 1 wird wie folgt aufgeteilt:
Fr. 88'162.50 für die Wahl in den Ständerat, d. h. 25 % von 352'650 Franken;
Fr. 264'487.50 für die Wahl in den Nationalrat, d. h. 75 % von 352'650 Franken.