Parlamentsverordnung zur Festlegung der Mitgliederzahl der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission und der Kommission für auswärtige Angelegenheiten | Omnilex
121.6•Parlamentsverordnung zur Festlegung der Mitgliederzahl der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission und der Kommission für auswärtige Angelegenheiten
Parlamentsverordnung zur Festlegung der Mitgliederzahl der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission und der Kommission für auswärtige Angelegenheiten