Die folgenden Verwaltungseinheiten haben bereits eine Bewilligung für die leistungsorientierte Führung im Sinne von Artikel 59 SVOG und Abschnitt 5a des Gesetzes vom 25. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates (FHG):
das Amt für Kulturgüter (KGA);
das Amt für Wald und Natur (WNA);
Grangeneuve;
das Tiefbauamt (TBA);
das Amt für Archäologie (AAFR);
die Finanzverwaltung (FinV);
das Amt für Informatik und Telekommunikation (ITA).
Art. 2
Neu erhalten die beiden folgenden Verwaltungseinheiten eine Bewilligung für die leistungsorientierte Führung:
das Amt für Personal und Organisation (POA), frühestens für den Voranschlag 2013;
die Anstalten von Bellechasse (AB), frühestens für den Voranschlag 2013.