Das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung kann kostenpflichtige Leistungen in Form von Kompetenzenbilanzierungen für Erwachsene anbieten.
Art. 2
Für eine Kompetenzenbilanzierung werden zwischen 1300 und 1500 Franken in Rechnung gestellt.
Art. 3
Die Verordnung vom 7. Dezember 2004 über die Einführung von kostenpflichtigen Leistungen des Amtes für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (SGF 413.1.12) wird aufgehoben.
Art. 4
Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.