Tarif der Honorare des Finanzinspektorates

614.32Law01.01.2009

Vom 10.12.1991 (Stand 01.01.2009)

Art. 1

  1. Die Inspektionen und Kontrollen, die das Finanzinspektorat in halböffentlichen Sektoren und Institutionen durchführt, werden zu einem Stundenansatz von 120 Franken in Rechnung gestellt.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
  2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.

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