Als «Pilzreservat Moosboden» wird eine im Gelände näher bezeichnete und abgegrenzte Versuchsfläche auf Artikel Nr. 262 des Grundbuchs von Cerniat im Gebiet Moosboden/Obere Tatüren, Staatswald Höllbach ausgeschieden.
Dieses Pilzreservat dient wissenschaftlichen Studien.
Art. 2
Im Reservat ist das Sammeln, Ausreissen und Zerstören von Pilzen untersagt.
Art. 3
Der Bestand des Reservats wird bis Ende 2009 verlängert.
Art. 4 …
Art. 5 …
Art. 6
Das Amt für Wald und Natur wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.