Das Gebiet der Gemeinde Arconciel, das innerhalb des Perimeters des am 23. April 2001 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:5000 liegt, wird zum Totalreservat La Souche erklärt.
Der Plan des Perimeters ist integrierender Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Der Dienstbarkeitsvertrag vom 25. Juni 2001 zwischen der Stiftung Altenryf als Eigentümerin des Waldes und der Direktion des Innern und der Landwirtschaft wird genehmigt.
Art. 2
Innerhalb des Reservats sind waldbauliche Eingriffe sowie die Erstellung von jeglichen Bauten und Anlagen verboten.
Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind weiterhin möglich:
Eingriffe zum Schutz der Bevölkerung und der unterhalb des Waldes gelegenen Häuser und Einrichtungen gegen umstürzende Bäume;
waldbauliche Eingriffe im Hinblick auf die Umwandlung der standortfremden Bestände (Pflanzungen) in einen standortgerechten Wald; dieser einmalige Eingriff erfolgt spätestens bis zum 31. Dezember 2002;
waldbauliche Eingriffe entlang den Wanderwegen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit;
die Ausübung der Jagd, das Sammeln von Pilzen und das Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung;
Eingriffe im archäologischen Gebiet im Hinblick auf dessen Erhaltung oder Erforschung.
Art. 3
Das Amt für Wald und Natur wird mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt, die rückwirkend auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt wird.