Der Wald, der sich im Perimeter des am 22. Oktober 2020 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:5000 befindet, wird zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen.
Die Dienstbarkeitsvereinbarung vom 22. Januar 2021 zwischen der Waldeigentümerschaft und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt
Art. 2
Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
Das Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf das benachbarte Landwirtschaftsgebiet gefallen sind oder dieses bedrohen; dieses Holz wird in das Waldreservat geschafft oder vor Ort belassen;
Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur angeordnet werden; gefälltes Holz wird am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde;
die Ausübung der Jagd, das Sammeln von Pilzen sowie das Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.
A1 ANHANG 1 – Waldreservat Paccot-Caquerette - Plan des Perimeters (Art. 1)