Die Wälder, die sich innerhalb der Perimeter des am 3. März 2023 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:15'000 befinden, werden zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
Der Plan der Perimeter ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren ab dem 1. Mai 2023 bestehen.
Die Dienstbarkeitsverträge vom 30. Juni 2023 zwischen den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.
Art. 2
Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
Fällen von Bäumen oder Entfernen von Ästen entlang der Skitourenroute und des Wanderwegs bei Chänelcheeren bis zum Chänelpass, falls es die Sicherheit erfordert; das gefällte Holz wird im Waldreservat am Boden belassen;
Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf das Landwirtschaftsgebiet gefallen sind oder bald fallen könnten; dieses Holz wird in das Waldreservat geschafft und dort auf dem Boden belassen;
Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur genehmigt werden; gefälltes Holz wird am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde;
Ausüben der Jagd, Sammeln von Pilzen und Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.