Der Wald im Perimeter gemäss dem Plan im Massstab 1:15'000, der am 21. Februar 2023 vom Amt für Wald und Natur erstellt wurde, wird zum Sonderwaldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren ab dem 1. März 2023 bestehen.
Die Dienstbarkeitsverträge vom 30. Juni 2023 zwischen den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.
Art. 2
Innerhalb des Reservats sind nur Massnahmen zum Erhalt oder zur Erhöhung des ökologischen Werts des Walds erlaubt, gemäss dem offiziellen Pflegeplan der Grande Cariçaie und dem Programm Nature-Paysage-Armée des Schiessplatzes Forel, die beide vom Amt für Wald und Natur genehmigt wurden. Die Erstellung von Bauten und Anlagen ist verboten.
Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
Eingriffe zur Sicherung vorhandener Infrastrukturen;
Bäume, die auf Landwirtschaftsland gefallen sind, können in den Wald hineingezogen werden;
Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur genehmigt werden; gefälltes Holz wird am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde;
Ausüben der Jagd, Sammeln von Pilzen und Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.
A1 ANHANG 1 – Sonderwaldreservat Les Grèves de la Corbière (Art. 1)