Der provisorische Tarif für die Nutzung der Infrastruktur bei ambulanten Geburten in Geburtshäusern wird in Form einer Pauschale in der Höhe von 700 Franken pro Geburt festgesetzt.
Es wird das System des «tiers payant» angewendet.
Art. 2
Diese Verordnung kann innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Allfällige Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung.
Art. 3
Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.