Das Kantonsarztamt (das Amt) ist mit seinem Sektor für Familienplanung und Sexualinformation die Informations- und Beratungsstelle für pränatale Untersuchungen.
Art. 2
Das Amt nimmt die Aufgaben nach den Vorschriften der Bundesgesetzgebung über genetische Untersuchungen beim Menschen wahr.
Namentlich informiert und berät es in allgemeiner Weise über pränatale Untersuchungen. Auf Wunsch vermittelt es Kontakte zu Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder oder zu Selbsthilfegruppen.
Art. 3
Das Amt sorgt dafür, dass das Personal so ausgebildet ist, dass es den Anforderungen der Bundesgesetzgebung entspricht. Es kann auch die Dienste von Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und weiteren entsprechend ausgebildeten Personen in Anspruch nehmen, die es für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach der Bundesgesetzgebung zu benötigen glaubt.
Art. 4
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.