Die Grenzen der Wildsektoren sind auf der topografischen Jagdkarte des Kantons Freiburg eingezeichnet, die vom Amt für Wald und Natur herausgegeben wird.
Art. 2
Die Verordnung des Dienstes für Jagd und Wild vom 12. Juli 2000 über die Grenzen der Wildsektoren (SGF 922.112) wird aufgehoben.
Art. 3
Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt.