Beschluss über den Beitritt der Kantonalen Sachversicherung zum Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung

V D/1/6Decree20.12.1978

Vom 20.12.1978 (Stand 20.12.1978)

Art. 1

  1. Die Kantonale Sachversicherung wird ermächtigt, dem Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung beizutreten.

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