kleiner Aufwand (max. 30 Min.) pauschal 50 Franken je Verwaltungsstelle;
mittlerer Aufwand (max. 60 Min.) pauschal 100 Franken je Verwaltungsstelle;
grosser Aufwand (über 60 Min.) 100 Franken je Stunde.
Art. 2 Übriger Sachaufwand
Für den übrigen Sachaufwand inkl. Publikation im Amtsblatt werden pauschal 20 Franken je Baugesuch verrechnet.
Art. 3 Bestehende Tarife
Der Aufwand derjenigen Verwaltungsstellen, die über einen Gebührentarif verfügen, wird abgestützt auf diesen eigenen Gebührentarif verrechnet.
Der gesamte Aufwand wird in einer Rechnung fakturiert.
Art. 4 Entschädigung an die Gemeinden für das Inkasso
Für das Inkasso erhalten die Gemeinden pauschal 30 Franken je Baugesuch.
Ausgewiesener Mehraufwand der Gemeinden für Mahnungen und Betreibungen wird vom Kanton zur Hälfte mitgetragen.
Die Gemeinden stellen dem Departement Bau und Umwelt bis spätestens 31. Januar des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres eine Abrechnung zu und überweisen gleichzeitig den Kantonsanteil.
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft und ersetzt den Gebührentarif vom 29. Juni 2004.