Der Kanton gewährt der Braunwald-Standseilbahn AG für die Erneuerungsarbeiten gemäss Projektvorlage 1994 mit geschätzten Kosten von 15'200'000 Franken (Preisbasis 30. September 1994) einen Beitrag von 9'415'000 Franken, nämlich ein Darlehen von 4'955'000 Franken sowie einen à fonds perdu Beitrag von 4'460'000 Franken.
Die detaillierten Bedingungen der Darlehens- und Beitragsgewährung werden in einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Glarus einerseits und der Braunwald-Standseilbahn AG andererseits festgelegt.
Die Finanzierung des Darlehens und des à fonds perdu Beitrages erfolgt gemäss Artikel 10 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr.
Zinszahlungen und Rückzahlungen der Braunwald-Standseilbahn AG werden den Verkehrssteuern zugeschieden und gemäss Artikel 10 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr weiter verwendet.