Unter der Bezeichnung «Dr.-Emilia-Mercier-Fonds für Gehörlose» besteht beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (Departement) ein Fonds, der auf eine Schenkung der Erben von Frau Dr. med. Emilia Mercier, Glarus, zurückgeht.
Art. 2 Zweck
Der Fonds dient zur Unterstützung von Gehörlosen.
Art. 3 Verfügbare Mittel
Bis zu einem Bestand von 60'000 Franken dürfen jährlich höchstens die Hälfte und bis zu einem Bestand von 100'000 Franken drei Viertel des Zinsertrages verwendet werden; bei Bestand von über 100'000 Franken darf der ganze Zinsertrag verwendet werden.
Nicht verwendete Zinserträge sind zum Kapital zu schlagen; dieses darf nicht angegriffen werden.
Art. 4 Verfügung und Verwaltung
Das Departement verfügt über die Verwendung der Fondsmittel.