Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Langnau

178aLaw01.08.2008

Vom 24.01.2005 (Stand 01.08.2008)

Art. 1

  1. Die Realkorporationsgemeinde Langnau wird aufgehoben.

Art. 2

  1. Das Gesetz tritt am 1. April 2005 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.