Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Ottenhusen

178bLaw01.08.2008

Vom 24.01.2005 (Stand 01.08.2008)

Art. 1

  1. Die Realkorporationsgemeinde Ottenhusen wird aufgehoben.

Art. 2

  1. Das Gesetz tritt am 1. April 2005 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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