Gesetz über die Aufhebung der Personalkorporationsgemeinde Honau

179Law01.08.2008

Vom 30.11.1976 (Stand 01.08.2008)

Art. 1

  1. Die Personalkorporationsgemeinde Honau wird aufgehoben.

Art. 2

  1. Das Vermögen wird der Einwohnergemeinde Honau zum Unterhalt der Dorfkapelle St. Wendelin übertragen.

Art. 3

  1. Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 1977 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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