Dekret über die Genehmigung der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern

189Constitution16.09.1969

Vom 15.09.1969 (Stand 16.09.1969)

Art. 1

  1. Die Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern vom 29. Juni 1969 wird genehmigt.

Art. 2

  1. Dieses Dekret tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Es ist vom Regierungsrat zu veröffentlichen und zu vollziehen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.