Das Departementssekretariat des Justiz- und Sicherheitsdepartementes ist Bewilligungsbehörde und vollzieht die Gesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, soweit nicht eine andere Behörde zuständig ist.
Art. 2 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.