Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern

543Decree09.09.1973

Vom 25.06.1973 (Stand 09.09.1973)

Art. 1

  1. Am Kantonsspital Luzern wird für Medizinstudenten der Universitäten Bern, Basel und Zürich klinischer Unterricht erteilt.

Art. 2

  1. Unter einer separaten Rechnungsabteilung ist der alljährlich erforderliche Kredit in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.

Art. 3

  1. Für die notwendigen Investitionen wird pro 1973 ein Nachtragskredit von Fr. 220'000.– zu Lasten der ausserordentlichen Verwaltungsrechnung, Spitalbauten, Rubrik 60.00.700, bewilligt.

Art. 4

  1. Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Volksreferendum.

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